AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltung der Bedingungen
    1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Novox Direkt GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
     
  2. Angebot und Vertragsschluss
    1. Die Angebote von Novox Direkt GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Novox Direkt GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
    2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
    3. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
     
  3. Preise
    1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
    2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exkl. Transportkosten, exkl. 7.7 % MwSt.
     
  4. Liefer- und Leistungszeit
    1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Novox Direkt GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Novox Direkt GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
    2. Bei höherer Gewalt (Streik, Ausbleiben von Leistungen von Zulieferern, Krankheit usw.), an der uns kein Verschulden trifft, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang um mindestens 2 Wochen. Wird eine durch uns zugesicherte Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten
    3. Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von Ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 2 Wochen seinerseits vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich nur auf den nicht erfüllten Teil des Vertrages. Eine Weitergabe von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
     
  5. Annahmeverzug
    1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Novox Direkt GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Novox Direkt GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
     
  6. Lieferung
    1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Novox Direkt GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
    2. Beschädigte Ware ist vom Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn vom Transportunternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.
     
  7. Gefahrenübergang
    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Novox Direkt GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
     
  8. Retouren
    1. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Material oder Gerät mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Material oder Gerät geliefert wurde, an Novox Direkt GmbH zur Reparatur oder Austausch eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Material, Teilen, oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
    2. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muß "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung können dem Käufer 15 % des Warenwerts oder 30,00 sfr in Rechnung gestellt werden. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben
    3. Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
     
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Novox Direkt GmbH .
     
  10. Zahlung
    1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 30 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
    3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Novox Direkt GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
    4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
     
  11. Haftungsbeschränkung
    1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
     
  12. Datenschutz
    1. Novox Direkt GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
    2. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
     
  13. Gerichtsstand
    1. Thayngen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
    2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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